Eine rundum gelungene Gewerkschaftsveranstaltung konnte der Bezirksverband Hessen des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft am 28.04.2015 verbuchen.

50 Mitglieder folgten dem Bezirksverbands-Vorsitzenden Kai Ahlheim in die Landeshauptstadt Wiesbaden, um dort für die Interessen unserer Vollzugskräfte einzustehen. Bei einem gemeinsamen Frühstück wurde den Kolleginnen und Kollegen in einem Vortrag durch den Bezirksvorstand zunächst die Beteiligung von Gewerkschaften bei Gesetzesentwürfen erläutert, bevor es zum Hessischen Landtag ging. Die Referenten Kai Ahlheim, Irmhild Dierkes (FKS) Udo Huß (ZFA) waren gut vorbereitet.

Im Landtag galt es, nach einer interessanten Präsentation, sowie der Teilnahme an einer Plenarsitzung, gemeinsam Position zu beziehen. In einem persönlichen und lebhaft geführten Dialog mit den Landtagsabgeordneten Alexander Bauer (CDU), Kai Klose (B‘90/Grüne) und Norbert Schmidt (SPD) sowie Tobias Kress als Referenten der FDP-Fraktion wurde die dringend benötigte Eilzuständigkeit der zöllnerischen Vollzugskräfte nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) diskutiert.

Bereits in der Vergangenheit mehrfach vom BDZ Hessen gefordert, wurde der Schließung dieser rechtlichen Unsicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen durch die Gespräche nochmals Nachdruck verliehen. Ahlheim appellierte an die Abgeordneten in ihren Fraktionen für die Schließung dieser Lücke einzutreten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten zahlreiche Beispiele aus der Praxis bei den Abgeordneten anbringen.


MdL Alexander Bauer konnte uns – zu unserer Freude – noch während des persönlichen Treffens einen Gesetzesentwurf vorstellen, in welchem unsere Vorschläge bereits eingearbeitet waren. Er hatte etwas „Regierungswissen“ abgegriffen. So verlas Herr Bauer den Wortlaut des Entwurfs;
Der bestehende § 102(HSOG) Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Bundes“ durch die Angabe;

„Bundes sowie für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes…gestattet ist“ erweitert.
Dieser soll vor der Sommerpause in das Parlament eingebracht werden, womit das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte. Eine befürwortende Stellungnahme des BDZ – Bezirksverbandes Hessen wird zeitnah abgegeben.

Eine starke Leistung, die sich der BDZ als einzige Fachgewerkschaft in der Zollverwaltung auf die Fahne schreiben kann!

Ein weiterer Gesprächspunkt mit den Landtagsabgeordneten waren die Mindestlohnkontrollen, welche mit dem aktuellen und in den nächsten Jahren zu erwartenden Personalbestand eine große Herausforderung darstellen.

In diesem Zusammenhang wurde erneut eine Attraktivitätssteigerung des Rhein-Main-Gebiets gefordert. Auch hier bezog der BDZ klar Stellung, den Zoll als Arbeitgeber zu seinem direkten Konkurrenzumfeld besser zu positionieren und zu fördern. Jobtickets oder die bereits in der Vergangenheit oft angesprochene Ballungsraumzulage stellen hier nur zwei Beispiele dar, die Lebenshaltungskosten vieler Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erträglicher zu gestalten. Ebenfalls setzten diese Maßnahmen Anreize möglicher Bewerber aus dem Rhein-Main-Gebiet, den Zoll als potenziellen Arbeitgeber in Betracht zu ziehen.