Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 01. März 2017 insgesamt 722 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind, und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

Einfacher Dienst  Beurteilungspunkte Beförderungen 
 nach A5  bis 7 Punkte  2
 insgesamt    2

 

Mittlerer Dienst Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A8 bis 10 Punkte 218
insgesamt   218

 

Gehobener Dienst Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A13 bis 7 Punkte 12
nach A12 bis 8 Punkte 16
nach A11 bis 9 Punkte 467
insgesamt   495

 

Somit kann nach längerer Wartezeit jetzt endlich der 9 Punkte Block bei A 10 und der 10 Punkte Block bei A 7 abgeräumt werden. Nach A 9m können insgesamt 7 Kolleginnen und Kollegen eingewiesen werden, die sich auf einem höheren Dienstposten bewährt haben. Der BDZ geht weiterhin davon aus, dass bis zum Beurteilungsstichtag Beförderungen nach A 9m+Z erfolgen werden.