Die geplanten Verschlechterungen bei der pausenlosen Arbeitszeit konnten mit Erfolg abgewendet werden. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, dass sich an der generellen Anrechnung der Pausenzeiten auf die Arbeitszeit nichts ändert. Der BDZ hatte in dieser Frage von Anfang an eine konsequente Haltung eingenommen und von Finanzstaatssekretär Werner Gatzer die Zusage erhalten, dass die in den Vollzugsbereichen des Zolls seit 2006 bestehende Praxis beibehalten wird.