Die Generalzolldirektion hat über das weitere Vorgehen bei der Einführung der neuen Dienstkleidung in der Bundeszollverwaltung informiert. Die mit der Neuausstattung beauftragte Firma Modeinstitut Berlin GmbH (MIB) befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach dem BDZ vorliegenden Informationen hat der Insolvenzverwalter der Generalzolldirektion zugesagt, dass den Trageversuchsteilnehmerinnen und -teilnehmern dennoch das gesamte Sortiment für den Trageversuch bis 8. Juli 2016 zur Verfügung stehen wird. Offizieller Beginn des Trageversuches ist der 11. Juli 2016. Lediglich die Wetterschutzjacke Wasserzoll soll erst bis zum 26. Juli 2016 ausgeliefert werden und wird im ersten Dienstkleidungspaket nicht enthalten sein. Der Trageversuch soll wie geplant durchgeführt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über die Fortführung der Zusammenarbeit mit der MIB entschieden ist.

Der lange erwartete Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017, mit dem die Tarifeinigung vom 29. April 2016 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden soll, liegt vor. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Der BDZ hatte nach den klaren Signalen am Rand der Tarifverhandlungen eine zügige Umsetzung verlangt, die bis jetzt auf sich warten ließ.

Nach letzten Informationen könnte der Kabinettsbeschluss in der Mitte des Juli 2016 erfolgen.

Inhaltlich ist eine zweistufige lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent (Verminderung um 0,2 Prozentpunkte gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz von 2,4 Prozent) und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent vorgesehen. Die Anwärterbezüge sollen zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro erhöht werden. Eine weitere Verminderung der tariflichen Anpassung zum 1. Februar 2017 findet nicht statt.

Die neu gefasste Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Richterinnen und Richter (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens konnte der BDZ zusammen mit dem dbb verschiedene im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verschlechterungen insbesondere hinsichtlich des Entscheidungsspielraums bei der Gewährung von Sonderurlaub und des Umfangs der zu gewährenden Sonderurlaubstage abwenden.

Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes unterstützt den Appell des dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt an die Innenministerkonferenz zum besseren Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Gewalt. Bei der Tagung der Innenminister von Bund und Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 im Saarland sind die zunehmenden Angriffe auf Bedienstete ein zentrales Thema. Dewes unterstrich, dieses Phänomen gehe auch an der Bundeszollverwaltung leider nicht spurlos vorüber. Dauderstädt hatte in den Medien klar Stellung bezogen: „Bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes darf es null Toleranz geben!“ Beim Vorstoß zur Verschärfung des Strafrechts sieht sich der BDZ in seiner Forderung bestätigt.