Die Frage, ob die für Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlte Zulage (Wechselschichtzulage) steuerfrei ist, war in der Rechtsprechung bislang umstritten. Der BDZ hatte sich unter anderem in Gesprächen mit Staatssekretär Johannes Geismann dafür eingesetzt, dass bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage eventuelle Ansprüche der Betroffenen gewahrt werden und seinen Mitgliedern Mustereinsprüche zur Verfügung gestellt. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: VI R 30/16) höchstrichterlich entschieden, dass im Fall der Wechselschichtzulage der Steuerbefreiungstatbestand des § 3b EStG nicht einschlägig und die Zulage damit steuerpflichtig ist. Der BDZ bedauert, dass der BFH die Frage der Besteuerung der Wechselschichtzulage damit zum Nachteil der Betroffenen entschieden hat und fordert, einen angemessenen Ausgleich für die Belastungen des Wechselschichtdienstes sicherzustellen.

Weitere Informationen: http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bfh-lehnt-steuerbefreiung-der-wechselschichtzulage-ab.html

Am 8. und 9. Mai 2017 fand in Bayreuth der Bezirkstag des Bezirksverbandes Nürnberg (Nordbayern,. Thüringen, Westsachsen) statt. Unter dem Motto " Mehr Aufgaben für den Zoll, aber zu wenig Zollbeamte" forderten die Delegierten gegenüber der Politik gute Bedingungen für 40 000 Zöllner innen und Zöllner.

In Bayreuth dabei waren neben dem Bundesvorsitzenden Dieter Dewes Frau Dr. Silke Launert, MdB, CSU, sowie Klaus Ernst, MdB, die Linke und Andreas Schwarz, MdB, SPD.

Für den BDZ Bezirksverband Hessen gratuliert Kai Ahlheim dem neuen und alten Bezirksverbandsvorsitzenden Peter Krieger und dem neu gewählten Vorstand.

Am 25.04.2017 tagte der Hauptvorstand des BV Hessen in Frankfurt am Main.

Als Tagungsort wählten die 21 Teilnehmer die Geschäftsstelle des DBB Hessen.

Die Rund 16 Tagesordnungspunkte wurden in lebhaften Diskussionen abgearbeitet. Wir sind uns sicher, es waren viele Punkte dabei die positiv für unsere Mitglieder bearbeitet werden!

Wir werden hier und auf Facebook berichten

Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 01. März 2017 insgesamt 722 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind, und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

Einfacher Dienst  Beurteilungspunkte Beförderungen 
 nach A5  bis 7 Punkte  2
 insgesamt    2

 

Mittlerer Dienst Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A8 bis 10 Punkte 218
insgesamt   218

 

Gehobener Dienst Beurteilungspunkte Beförderungen
nach A13 bis 7 Punkte 12
nach A12 bis 8 Punkte 16
nach A11 bis 9 Punkte 467
insgesamt   495

 

Somit kann nach längerer Wartezeit jetzt endlich der 9 Punkte Block bei A 10 und der 10 Punkte Block bei A 7 abgeräumt werden. Nach A 9m können insgesamt 7 Kolleginnen und Kollegen eingewiesen werden, die sich auf einem höheren Dienstposten bewährt haben. Der BDZ geht weiterhin davon aus, dass bis zum Beurteilungsstichtag Beförderungen nach A 9m+Z erfolgen werden.

Alle Dienstkleidungsträger fragen!

In der Flächenverwaltung hat es sich bereits herumgesprochen, dass es innerhalb der GZD Überlegungen bezüglich der Einführung einer einheitlichen blauen Uniform mit Rangabzeichen gibt. Nunmehr hat sich der Präsident der Generalzolldirektion Uwe Schröder gegenüber dem BMF für die Einführung von Rangabzeichen für alle Dienstkleidungsträgerinnen und -träger (DKT) sowie für einen Farbwechsel der Dienstkleidung des Landzolls von „Grün“ zu „Blau“ ausgesprochen.

Weitere Informationen: http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einfuehrung-von-rangabzeichen-und-blauer-uniformfarbe-alle-dienstkleidungstraeger-fragen.html